| Themenübersicht (Neueste zuerst) |
| Geschrieben von imageupload am 03.02.2010 um 09:47 Uhr |
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xD ja in der schweiz ist schon vieles erlaubt^^
allein das ganze geld die in die schweiz auf die konten der leute gehen xD |
| Geschrieben von Mitch am 01.02.2010 um 17:49 Uhr |
An Rapidshare sollte man sich in Deutschland nicht orientieren, da die ihren Sitz (aus gutem Grund) in der Schweiz haben
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| Geschrieben von imageupload am 01.02.2010 um 16:38 Uhr |
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Jede Internetseite in Deutschland braucht ein vollstädniges Impressum. So schreibt es das Telemediengesetz vor.
Am besten nimmst du dir ein Beispiel an www.rapidshare.com Schau dir das Impressum und die AGB´s an, dann weisst du was alles rein muss. MfG |
| Geschrieben von Gast Julien am 01.02.2010 um 14:24 Uhr |
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Hallo,
ich wollte Fragen wie es bei dem File-Uploader in rechtlicher Sicht ist! Braucht man eine AGB-Seite? Warum ist diese nicht schon drinne? Was muss man auf die Seite schreiben? Muss man gewisse Hinweiße wegen Illegalen Dateien bereitstellen? Gru0 Julien |

