| Geschrieben von imageupload am 03.02.2010 um 09:47 Uhr |
xD ja in der schweiz ist schon vieles erlaubt^^
allein das ganze geld die in die schweiz auf die konten der leute gehen xD
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| Geschrieben von Mitch am 01.02.2010 um 17:49 Uhr |
An Rapidshare sollte man sich in Deutschland nicht orientieren, da die ihren Sitz (aus gutem Grund) in der Schweiz haben
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| Geschrieben von imageupload am 01.02.2010 um 16:38 Uhr |
Jede Internetseite in Deutschland braucht ein vollstädniges Impressum. So schreibt es das Telemediengesetz vor.
Am besten nimmst du dir ein Beispiel an www.rapidshare.com
Schau dir das Impressum und die AGB´s an, dann weisst du was alles rein muss.
MfG
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| Geschrieben von Gast Julien am 01.02.2010 um 14:24 Uhr |
Hallo,
ich wollte Fragen wie es bei dem File-Uploader in rechtlicher Sicht ist!
Braucht man eine AGB-Seite? Warum ist diese nicht schon drinne?
Was muss man auf die Seite schreiben?
Muss man gewisse Hinweiße wegen Illegalen Dateien bereitstellen?
Gru0 Julien
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