08.09.2010, 14:13 Uhr
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Geschrieben von imageupload am 03.02.2010 um 09:47 Uhr
xD ja in der schweiz ist schon vieles erlaubt^^

allein das ganze geld die in die schweiz auf die konten der leute gehen xD
Geschrieben von Mitch am 01.02.2010 um 17:49 Uhr
An Rapidshare sollte man sich in Deutschland nicht orientieren, da die ihren Sitz (aus gutem Grund) in der Schweiz haben Zwink
Geschrieben von imageupload am 01.02.2010 um 16:38 Uhr
Jede Internetseite in Deutschland braucht ein vollstädniges Impressum. So schreibt es das Telemediengesetz vor.

Am besten nimmst du dir ein Beispiel an www.rapidshare.com

Schau dir das Impressum und die AGB´s an, dann weisst du was alles rein muss.

MfG
Geschrieben von Gast Julien am 01.02.2010 um 14:24 Uhr
Hallo,

ich wollte Fragen wie es bei dem File-Uploader in rechtlicher Sicht ist!
Braucht man eine AGB-Seite? Warum ist diese nicht schon drinne?
Was muss man auf die Seite schreiben?
Muss man gewisse Hinweiße wegen Illegalen Dateien bereitstellen?

Gru0 Julien
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